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Recht und Justiz: Förderprogramme der Europäischen Union

Die Europäische Union stellt im Rahmen von Förderprogrammen vielfältige und umfangreiche Gelder zur Förderung des europäischen Zusammenhalts und der Angleichung der Lebensverhältnisse bereit. Hier finden Sie einen Überblick über die Förderprogramme im Bereich Justiz und Recht.

Forschung und Förderung
Laufzeit: 2021 bis 2027
10. März 2023

Förderprogramm „Justiz“ (JUST)

Das Förderprogramm „Justiz“ der Europäischen Union (EU) zielt darauf ab, einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums zu leisten, der auf Rechtsstaatlichkeit und auf gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten sowie auf justizieller Zusammenarbeit beruht. Für die Förderperiode 2021–2027 ist dafür ein Budget von rund 300 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung der EU-Förderprogramme erfolgt über den mehrjährigen Finanzrahmen, also über den Haushalt der Europäischen Union.

Gefördert werden Projekte, welche

  • die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen erleichtern,
  • die justizielle Aus- und Weiterbildung von Rechtspraktikern unterstützen oder
  • den Zugang zur Justiz für alle sowie wirksamen Rechtsschutz erleichtern/ermöglichen?

Die Fördermittel richten sich an Behörden, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sowie andere Organisationen für Aktivitäten, die die Verwirklichung dieser Ziele voranbringen. Um Fördergelder zu erhalten, müssen Antragstellerinnen und Antragsteller diese online über das „Funding and Tenders Opportunities“-Portal der Europäischen Kommission beantragen. Fördergelder können nur in bestimmten Zeiträumen beantragt werden. Es finden regelmäßig Aufrufe ("Calls") zur Einreichung von Projektvorschlägen statt. In diesen Calls werden Ziele, Förderkriterien, Teilnahmeberechtigungen und Antragsfristen mitgeteilt.

Finanzprogramm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV)

Das Programm "Citizens, Equality, Rights and Values" (CERV) der Europäischen Union dient dem Schutz und der Förderung, der in den EU-Verträgen sowie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte und Werte. Dies umfasst die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Dafür steht in der Förderperiode 2021 bis 2027 ein Gesamtbudget in Höhe von 1,55 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das Programm fördert in vielfältiger Weise Kommunen, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften, NGO's, Think Tanks und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die dazu beitragen, den Bürgern und Bürgerinnen die Europäische Union näherzubringen und sich für die Werte, auf die sich die Union gründet, einzusetzen.

Die Kontaktstelle CERV Deutschland ist die offizielle nationale Kontaktstelle für das CERV-Förderprogramm. Sie unterstützt Antragstellende bei Themen rund um die Antragsstellung und informiert interessierte Bürgerinnen und Bürger über das CERV-Programm. Informationen zu aktuellen Aufrufen, Fragen, sowie dazu, wie Sie Anträge stellen können und vieles mehr finden Sie auf der Website der Nationalen Kontaktstelle.

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