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Nachhaltige Gesetzgebung

Im demokratischen Rechtsstaat sind Gesetze ein zentrales Instrument für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Deshalb setzt sich das BMJ dafür ein, die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 umfassend in die Erarbeitung von Gesetzentwürfen einzubeziehen.

Das BMJ ist in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium und berät die anderen Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben. Es erarbeitet Gesetz- und Verordnungsentwürfe im Bürgerlichen Recht, Strafrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht. Zusätzlich hat es die Aufgabe, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen Bundesministerien sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht zu überprüfen, bevor die Entwürfe von der Bundesregierung beschlossen werden. Die Prüfung umfasst auch die Rechtssetzungstechnik und die Verwendung einer einheitlichen, möglichst klaren Rechtssprache.

Mit dieser Mitprüfungstätigkeit tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMJ in ihrer täglichen Arbeit zur Bewahrung und Förderung des Rechtsstaats und damit letztlich zur Nachhaltigkeit bei. Denn ein funktionierender Rechtsstaat mit seinen wesentlichen Pfeilern – den Grundrechten, der Gewaltenteilung und der Garantie des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt durch unabhängige Gerichte – ist wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung.

Zugleich ist Gesetzgebung ein wesentlicher Hebel, um zur Erreichung der 17 SDGs beizutragen und die notwendige Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft zu verwirklichen. Um nachhaltige Entwicklung konsequent in allen Bereichen und bei allen Entscheidungen anzuwenden, hat das BMJ eigene Leitlinien zur Umsetzung der Agenda 2030 entwickelt. Diese Leitlinien sehen vor, dass bei der Erstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen im BMJ die 17 SDGs von Beginn an in allen Prozessschritten zu Grunde gelegt werden.

Das bedeutet insbesondere, dass Nachhaltigkeitsziele von Beginn an in die Erarbeitung von Gesetzentwürfen einbezogen werden. Zudem sollen Regelungen darauf angepasst werden, im Sinne der Agenda 2030 positiv zu wirken und negative Auswirkungen zu vermeiden.
Darauf aufbauend haben Bundeskanzleramt und BMJ Empfehlungen erarbeitet, die das Ziel haben, die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele bei der Rechtssetzung zu stärken. Diese Empfehlungen richten sich an alle Bundesministerien und beziehen neben Gesetz- und Verordnungsentwürfen auch die Erarbeitung von Strategien und Programmen der Bundesregierung mit ein. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat die Empfehlungen begrüßt und alle Ressorts gebeten, diese zu beachten.

Bereits seit 2009 ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) festgelegt, dass im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung dargestellt wird, ob die Wirkungen eines Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen (§ 44 Absatz 1 Satz 4 GGO). Hierbei werden Auswirkungen auf betroffene SDGs und Zielvorgaben sowie Ziele und Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Einzelnen untersucht und das Ergebnis dargestellt. Um diese Prüfung zu erleichtern, steht ein webbasiertes Werkzeug für eine elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP) zur Verfügung.

Im Deutschen Bundestag begleitet der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung die deutsche Nachhaltigkeitspolitik. Dieser Beirat hat unter anderem die Aufgabe, die von den Ressorts vorgenommene Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung zu kontrollieren.

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