Navigation und Service

Welche Funktion haben Gerichte?

Die zentrale Aufgabe von Gerichten ist die Rechtsprechung. Bei Rechtsstreitigkeiten entscheiden allein die Gerichte verbindlich darüber, was „Recht“ ist.

Justizia
Quelle: Getty Images / Julius Adamek / EyeEm

Eine zentrale Aufgabe von Gerichten ist die Rechtsprechung. Bei Rechtsstreitigkeiten entscheiden allein die Gerichte verbindlich darüber, was „Recht“ ist. Richterinnen und Richter sind nach dem Grundgesetz unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie müssen sich bei ihrer Entscheidung also an das Gesetz halten.

Die Gerichtsorganisation ist durch das föderalistische System zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Deshalb gibt es Bundesgerichte und Landesgerichte. Gerichte der Länder wie zum Beispiel Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte sind für ein Bundesland oder für bestimmte Bezirke eines Bundeslandes zuständig. Ein Rechtsstreit beginnt in der Regel vor einem dieser Gerichte. Diese Gerichte sind dann die sogenannte erste Instanz. Spricht dieses Gericht ein Urteil oder erlässt einen Beschluss, kann dies in der Regel dem nächsthöheren Gericht zur Überprüfung vorgelegt werden. Dazu muss ein Rechtsmittel eingelegt werden. Es gibt z. B. das Rechtsmittel der Berufung und der Revision.

Alle Bundesgerichte sind im Grundgesetz aufgeführt (Artikel 92 bis 96 Grundgesetz). Hierzu gehört z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht. Die Bundesgerichte entscheiden in der Regel als letzte Instanz in einem Verfahren.

Es gibt unterschiedliche Gerichtsbarkeiten. Dies bedeutet, dass die Gerichte in Deutschland für verschiedene Bereiche zuständig sind. Zur sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit zählen sowohl die Straf- als auch die Zivilgerichtsbarkeit. Ein Strafgericht entscheidet über Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten; führt also zum Beispiel einen Prozess über ein Tötungsdelikt. Dagegen befasst sich die Zivilgerichtsbarkeit mit den Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern (z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten), Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Betreuungssachen). Das Bundesverfassungsgericht entscheidet bei Streitigkeiten über das Grundgesetz.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und zum Instanzenzug finden Sie hier.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz